Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Wie erreicht man eine Gegendarstellung?
Ein Verlangen auf eine Gegendarstellung muss dem für die ursprüngliche Veröffentlichung verantwortlichen Verlag oder Redakteur in Schriftform unverzüglich nach Kenntnisnahme des beanstandeten Artikels mit der Aufforderung, die Gegendarstellung zu veröffentlichen, zugeleitet werden. Auch wenn es empfehlenswert ist, sich für einen solchen Schritt anwaltlicher Hilfe zu bedienen, ist die Einschaltung eines Anwalts nicht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Gegendarstellungsverlangens.
Die Gegendarstellung selber muss sich auf eine konkrete von der Presse bzw. den Medien aufgestellte Tatsachenbehauptung beziehen. Weiter hat die Gegendarstellung unter Bezugnahme auf die beanstandete eine eigene Tatsachenbehauptung zu enthalten. Die Gegendarstellung muss sich dabei auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt, etwa eine Beleidigung, enthalten.
Hatte die Bunte beispielsweise die Nachricht veröffentlicht, dass Popstar Justin B. an Silvester mit seiner neuen Freundin in Hawaii gesichtet wurde, kann eine Gegendarstellung wie folgt formuliert werden:
Gegendarstellung
In der Bunten vom 01.01.2011 wurde unter der Überschrift „Popstar im siebten Himmel“ über mich behauptet, ich sei an Silvester in Hawaii gewesen.
Diese Behauptung ist unrichtig.
Ich war vielmehr an Silvester zu Hause in Wanne-Eickel.
Wanne-Eickel, den 07.01.2011
Eigenhändige Unterschrift
Die Gegendarstellung darf vom Umfang her nicht unangemessen über den Passus hinausgehen, den man mit der Gegendarstellung konterkarieren will. Sie muss schließlich von demjenigen, der durch die von der Presse oder in den Medien veröffentlichten Tatsachenbehauptung betroffen ist, zwingend eigenhändig unterschrieben sein.
Die Gegendarstellung muss dann mit einem entsprechenden Abdruckverlangen dem zuständigen Verlag oder Redakteur zugeleitet werden. Diese Zuleitung und das Abdruckverlangen selber kann – im Gegensatz zur eigentlichen Gegendarstellung – von einem Vertreter des Betroffenen vorgenommen werden. Das Abdruckverlangen selber unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wird jedoch regelmäßig in Schriftform geschehen. Um einer Zurückweisung nach § 174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu entgehen, empfiehlt es sich bei Einschaltung eines Bevollmächtigten, das Abdruckverlangen mitsamt einer Originalvollmacht zu übermitteln.
Ein Abdruckverlangen im obigen Beispielsfall könnte wie folgt lauten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in der Bunten vom 01.01.2011 in der Rubrik „Stars und Sternchen“ unter der Überschrift „Popstar im siebten Himmel“ über mich behauptet, ich sei an Silvester in Hawaii gewesen. Diese Behauptung trifft nicht zu.
Ich darf Ihnen vor diesem Hintergrund beigefügt eine von mir unterzeichnete Gegendarstellung übermitteln und fordere Sie auf, diese Gegendarstellung gemäß Art.10 BayPrG unverzüglich, und zwar in derselben Rubrik und mit derselben Schrift wie der Abdruck des von mir beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen, in der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Bunten zu veröffentlichen.
Ihre Bereitschaft, die Gegendarstellung wie gewünscht zu veröffentlichen, wollen Sie mir gegenüber bis zum 11.01.2011 in schriftlicher Form erklären. Sollte mir diese Erklärung nicht fristgerecht zugehen, muss ich davon ausgehen, dass Sie zur Veröffentlichung der Gegendarstellung nicht bereit sind. Für diesen Fall kündige ich an, dass ich meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen werde.
Freundliche Grüße
Unterschrift
Die Übermittlung eines Gegendarstellungsverlangens mitsamt Gegendarstellung nur per Telefax wird nicht von jedem Gericht in Deutschland als zulässig und wirksam bewertet. Nachdem man als Betroffener im Streitfall beweispflichtig dafür ist, dass sowohl Gegendarstellung als auch Abdruckverlangen den zuständigen Verlag oder Redakteur auch tatsächlich erreicht haben, empfiehlt es sich, beide Schriftstücke mittels Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen.
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