Wie erreicht man eine Gegendarstellung?

Ein Verlangen auf eine Gegendarstellung muss dem für die ursprüngliche Veröffentlichung verantwortlichen Verlag oder Redakteur in Schriftform unverzüglich nach Kenntnisnahme des beanstandeten Artikels mit der Aufforderung, die Gegendarstellung zu veröffentlichen, zugeleitet werden. Auch wenn es empfehlenswert ist, sich für einen solchen Schritt anwaltlicher Hilfe zu bedienen, ist die Einschaltung eines Anwalts nicht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Gegendarstellungsverlangens.

Die Gegendarstellung selber muss sich auf eine konkrete von der Presse bzw. den Medien aufgestellte Tatsachenbehauptung beziehen. Weiter hat die Gegendarstellung unter Bezugnahme auf die beanstandete eine eigene Tatsachenbehauptung zu enthalten. Die Gegendarstellung muss sich dabei auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt, etwa eine Beleidigung, enthalten.

Hatte die Bunte beispielsweise die Nachricht veröffentlicht, dass Popstar Justin B. an Silvester mit seiner neuen Freundin in Hawaii gesichtet wurde, kann eine Gegendarstellung wie folgt formuliert werden:

Die Gegendarstellung darf vom Umfang her nicht unangemessen über den Passus hinausgehen, den man mit der Gegendarstellung konterkarieren will. Sie muss schließlich von demjenigen, der durch die von der Presse oder in den Medien veröffentlichten Tatsachenbehauptung betroffen ist, zwingend eigenhändig unterschrieben sein.

Die Gegendarstellung muss dann mit einem entsprechenden Abdruckverlangen dem zuständigen Verlag oder Redakteur zugeleitet werden. Diese Zuleitung und das Abdruckverlangen selber kann – im Gegensatz zur eigentlichen Gegendarstellung – von einem Vertreter des Betroffenen vorgenommen werden. Das Abdruckverlangen selber unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wird jedoch regelmäßig in Schriftform geschehen. Um einer Zurückweisung nach § 174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu entgehen, empfiehlt es sich bei Einschaltung eines Bevollmächtigten, das Abdruckverlangen mitsamt einer Originalvollmacht zu übermitteln.

Ein Abdruckverlangen im obigen Beispielsfall könnte wie folgt lauten:

Die Übermittlung eines Gegendarstellungsverlangens mitsamt Gegendarstellung nur per Telefax wird nicht von jedem Gericht in Deutschland als zulässig und wirksam bewertet. Nachdem man als Betroffener im Streitfall beweispflichtig dafür ist, dass sowohl Gegendarstellung als auch Abdruckverlangen den zuständigen Verlag oder Redakteur auch tatsächlich erreicht haben, empfiehlt es sich, beide Schriftstücke mittels Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen.