Titelbild des Medienrecht-Ratgebers

Medienrecht-Ratgeber
Infos zum Medien- und Presserecht

Medien- und Presserecht-Ratgeber

Auf dieser Internetseite finden Sie umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Medienrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Recht am eigenen Namen, das Recht am eigenen Wort, die Medien-, Presse- und Informationsfreiheit, das Recht der Gegendarstellung, Unterlassung, und des Widerrufs und der Richtigstellung, sowie zum Schadensersatz in presse- und medienrechtlichen Angelegenheiten.

Medien und Presse sind für das Funktionieren einer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Väter des deutschen Grundgesetzes hatten guten Grund die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen in Artikel 5 Grundgesetz einen eigenen Verfassungsartikel zu widmen. Nur der unabhängig informierte Bürger ist in der Lage, seine Rechte als mündiger Bürger in der Gesellschaft wahrzunehmen und sich zumindest bei Wahlen regelmäßig zu artikulieren.

Über die Kehrseite der von der Verfassung garantierten Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen können all diejenigen berichten, über die Presse oder Medien in Form von ehrverletzender, schlampig recherchierter oder schlicht falscher Berichterstattung bereits einmal hinweg gewalzt sind. Für viele Betroffenen ist das Leben nach solchen oft in intimste Winkel des eigenen Lebens eindringenden Presseartikel oder TV-Berichten nicht mehr dasselbe, wie vorher.

Die Freiheit der Presse und der Medien in Deutschland ist vor diesem Hintergrund nicht schrankenlos. Presse und Medien haben insbesondere das Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen, über die sie in Wort oder Bild zu berichten gedenken, zu beachten. Die von Presse oder Medien in ihren Berichten aufgestellten Tatsachenbehauptungen müssen zutreffend sein.

Werden diese Grenzen der Berichterstattung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang beachtet, dann kann man sich als Betroffener wehren. Die Palette der Schutzansprüche für den Betroffenen reicht von dem Recht auf Gegendarstellung über den Unterlassungs-, den Widerrufsanspruch bis hin zur Entschädigung in Geld.

Dieser Ratgeber soll dem Betroffenen einen ersten Überblick über seine Rechte gegenüber der Presse und den Medien geben.

Die Betreiberin dieser Seite übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der auf dieser Internetseite unentgeltlich zur Verfügung gestellten Informationen.

Der Nutzung dieser Internetseite liegen Nutzungsbedingungen zugrunde, die unten über den Link "Nutzungsbedingungen und Datenschutz" abrufbar sind.